Verhalten bei Gasgeruch
Die Anzahl der Unfälle durch Gas sind im Vergleich mit anderen Energiearten äußerst gering. Unfälle sind meist auf Fehlbenutzung, d. h. menschliches Versagen oder auf bewußte Manipulationen an Leitungen oder Geräten zurückzuführen. Die Wahrnehmung von Gasgeruch stellt selbst in einem geschlossenen Raum keinen Hinweis auf eine Verpuffungsgefahr dar. Als Vorsichtsmaßnahme gelten bei Gasgeruch folgende allgemeine Verhaltensregeln:
- Alle Flammen löschen
- Fenster und Türen öffnen und kräftig lüften
- Absperreinrichtungen am Gaszähler oder Hauptsperreinrichtungen schließen
- Räume nicht mit offenem Licht betreten
- Kein Streichholz oder Feuerzeug entzünden
- Keine elektrischen Schalter und Klingeln benutzen (Gefahr der Funkenbildung)
- Keine Stecker herausziehen (Gefahr der Funkenbildung)
- Nicht Rauchen
- das Gasversorgungsunternehmen
und / oder
- Feuerwehr / Polizei verständigen
(nicht vom eigenen Telefon - Gefahr der Funkenbildung)