Sicherheit durch Rauchwarnmelder
Brandrauch ist die Todesursache Nummer eins bei Wohnungsbränden in Deutschland. Bei rund 180.000 Bränden sind jährlich bis zu 600 Menschenleben zu beklagen. Etwa 6000 Menschen erleiden schwere Verletzungen. Brandrauch tötet lautlos und überrascht viele Opfer im Schlaf. Gerade in der Entstehungsphase eines Brandes werden Atemgifte in hohen Konzentrationen freigesetzt.
Brandrauchvergiftungen führen in wenigen Sekunden zur Bewusstlosigkeit und sehr schnell zum Tode
Kinder sind besonders gefährdet, da sie die Gefahren von Brandrauch noch nicht richtig einschätzen können.Ein Brandschutzsystem ist nur wirkungsvoll mit einem flächendeckenden Netz leistungsfähiger Feuerwehren, umfassender Brandschutzaufklärung bereits im Kindesalter und einem baulichen Brandschutz auf dem technischen Stand der Zeit. Dazu gehört auch die Ausstattung von Privatwohnungen mit Rauchwarnmeldern. Deutschland liegt hier im europäischen und im internationalen Vergleich stark zurück. Die deutschen Feuerwehren fordern seit Jahren einen Ausstattungsgrad von Privatwohnungen mit Rauchwarnmeldern, wie er zum Beispiel in Großbritannien (75 Prozent) und in den Vereinigten Staaten (90 Prozent) selbstverständlich ist. Dieser Schutz ist nur zu erreichen, wenn Rauchwarnmelder gesetzlich vorgeschrieben werden. Rheinland-Pfalz ,Schleswig-Holstein und das Saarland haben den verpflichtenden Einbau von Rauchwarnmeldern in ihren Landesbauordnungen jetzt vorgeschrieben. In weiteren Ländern (z.B. Hessen) gibt es entsprechende Gesetzesinitiativen.
Rauchwarnmelder sind unverzichtbar
- weil sie Menschenleben und Gesundheit schützen, indem sie Bewohner frühzeitig auf einen Brandausbruch aufmerksam machen und ihnen so die entscheidende Zeit verschaffen, sich selbst rechtzeitig in Sicherheit zu bringen
- weil sie Sachwerte bewahren, denn durch rechtzeitige Entdeckung kann die Brandausbreitung eingedämmt werden, und es wird eine effektive Brandbekämpfung durch die Feuerwehr ermöglicht
- weil sie das Gefahrenpotenzial für eingesetzte Feuerwehrkräfte verringern, da ein frühzeitiger Einsatz das Risiko einer unkontrollierbaren Brandausbreitung und von Rauchgasdurchzündungen maßgeblich minimiert
sie stellt unter anderem in einem kurzen Video die Funktions- und Wirkungsweise von Rauchmeldern innerhalb einer Wohnung dar. Auch werden dort für jeden Lebensbereich Informationen über Rauchmelder vorgestellt.
!!! Wichtig !!! Ab 01.01.2011 besteht unbedingte Rauchmelderpflicht !
Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz § 49 (4) sagt hier:
- In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
- Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchwarnmelder auszurüsten.
- Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen oder Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst..